Wichtige Information

Die Nutzungsmöglichkeit der alten beA-Karte ist zu Ende!

Wie von uns angekündigt, wurden die beA-Karten der alten Generation (Kartennummer beginnend mit der Ziffer 2) am 03.April 2023 endgültig gesperrt.

Bitte verwenden Sie ab sofort die beA-Karte der neuen Generation (Kartennummer beginnend mit der Ziffer 7).

Sollten Sie Fragen oder Probleme bei der Anmeldung an ihrem Postfach haben, nutzen Sie bitte den Wegweiser für Support-Unterstützung des beA-Supports.

 

Möglichkeit zum Tausch des qeS in eine Fernsignatur abgelaufen!  

Die Möglichkeit zum Tausch des qualifizierten Zertifikats Ihrer alten beA-Karte in eine qualifizierte Fernsignatur ist zum 19.03.2023 abgelaufen.

Der Link zum Tausch des qualifizierten Zertifikats ist entsprechend deaktiviert worden.

 

Ihre Gutschrift wurde veranlasst!

Wie angekündigt, haben wir Ihr Vertragsverhältnis rückwirkend zum 1.1.2023 auf einen Vertrag über eine beA-Karte Basis umgestellt, sofern Sie bis zum 18.03.2023 keinen Antrag auf Tausch Ihres qualifizierten Zertifikats gestellt hatten. 

Eine Gutschrift über die anteilige Erstattung der Rechnungskosten haben wir bereits veranlasst.

 

Sie haben Interesse daran, auch mit Ihrer neuen Karte qualifiziert elektronisch zu signieren?

Ihre beA-Karte der neuen Generation (Kartennummer beginnend mit der Ziffer 7) kann zusätzlich mit einer Signaturfunktion (Fernsignatur) erweitert werden.

Sie können Sie jederzeit einen Antrag auf Fernsignatur in unserem Onlineportal stellen.

Nutzen Sie hierzu bitte den nachfolgenden Link und melden sich mit ihrer neuen beA-Karte (Kartennummer beginnend mit 7) anhttps://zertifizierungsstelle.bnotk.de/signaturkartenbestellung/wizard/beA-Login

Für die Anmeldung benötigen Sie die Anwendung BNotK SAK Lite. Falls Sie die BNotK SAK Lite noch nicht installiert haben, können Sie das Programm hier herunterladen: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/hilfe/signaturanwendungskomponente

Häufige Fragen

Ich habe noch keine neue beA-Karte. Wann erhalte ich meine Tauschkarte?

Der beA-Kartentausch befindet sich auf der Zielgeraden.

Alle ca. 183.000 Karten wurden produziert und sind bereits an die derzeitige, im Bundesweiten Anwaltsverzeichnis eingetragenen Kanzleiadresse versandt worden. 

Falls Sie Ihre neue Karte nicht erhalten haben:

Bitte prüfen Sie, ob die in unserer E-Mail (Bestätigung des Kartenerhalts) genannte Versandadresse richtig ist.

WENN JA:

Bitte wählen Sie in unten stehendem Kontaktformular den Kontaktgrund „beA-Karte nicht erhalten“ und vermerken im Nachrichtentext: ***Adresse korrekt erfasst. Karte neu versenden***

WENN NEIN:

Ist die korrekte Adresse bereits im Bundesrechtsanwaltsverzeichnis (BRAV) eingetragen? Die Bundesnotarkammer darf Ihre neue Karte ausschließlich an die im BRAV hinterlegte Adresse versenden.

Wenn ja: Bitte wählen Sie in unten stehendem Kontaktformular den Kontaktgrund „beA-Karte nicht erhalten“ und vermerken im Nachrichtentext ***ADRESSÄNDERUNG. Adresse im BRAV ist aktuell. Karte neu versenden. Korrekte Adresse lautet:*** (hier Ihre aktuelle Adresse eintragen)

Wenn nein:

  • Nehmen Sie bitte mit Ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer Kontakt auf, um Ihre hinterlegte Adresse zu ändern.
  • Sobald Sie die korrekte Adresse im BRAV sehen, wählen Sie in unten stehendem Kontaktformular  den Kontaktgrund „beA-Karte nicht erhalten“ und vermerken im Nachrichtentext ***ADRESSÄNDERUNG. Adresse im BRAV ist aktuell. Karte neu versenden. Korrekte Adresse lautet:*** (hier Ihre aktuelle Adresse eintragen)

Was muss ich tun, wenn sich meine Kanzleiadresse geändert hat?

Wir erhalten Ihre Kanzleidaten via SAFE-ID Abfrage aus dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis.

Sollte eine Korrektur dieser Daten erforderlich sein, wenden Sie sich bitte zeitnah an Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer.

Der Karten- und PIN-Brief wird ausschließlich an die derzeitige dort hinterlegte Kanzleiadresse versandt.

Ich habe bereits einen Antrag für die Fernsignatur gestellt. Wann kann ich signieren?

Nach der Antragsstellung erhalten Sie je nach Bearbeitungsstand folgende E-Mail-Benachrichtigungen:

  1. Eingangsbestätigung des Antrages, Betreff: Antrag eingegangen
  2. Bestätigung der erfolgreichen Prüfung des Antrags, Betreff: Antrag BF-******* genehmigt
  3. Information, dass die Fernsignatur zur Verfügung steht, Betreff: Qualifiziertes Zertifikat erstellt

Nach dem Eintreffen der letzten E-Mail steht Ihnen die Fernsignaturfunktion auch im beA zur Verfügung. 

Aufgrund des Kartentauschs kommt es derzeit zu längeren Wartezeiten bei der Prüfung und Ausstellung der Fernsignaturen. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis und etwas Geduld.

Kann ich meine neue beA-Karte sofort zur Anmeldung am Postfach nutzen?

Sie müssen die neue beA-Karte zunächst als zusätzlichen Sicherheitstoken in ihrem beA-Postfach hinterlegen (aktivieren).

Dies können Sie auch dann tun, wenn Ihnen der PIN-brief noch nicht vorliegen sollte. 

Voraussetzung ist lediglich, dass Sie den Erhalt der neuen Karte elektronisch bestätigt haben und ihre bisherige Karte noch gültig ist!

Zum Vorgehen bei der Hinterlegung der neuen beA-Karte hat der beA-Anwendersupport eine Schritt-für-Schritt-Anleitung veröffentlicht: Vorgehen zur Aktivierung Ihrer neuen beA-Karte im beA (beasupport.de)

Eine Video-Anleitung finden Sie hier: https://vimeo.com/702801326

Worum geht es?

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer versendet derzeit neue beA-Karten an die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Der Austausch ist unumgänglich, da bei einem Teil der in Umlauf befindlichen Karten das fortgeschrittene Zertifikat für die Anmeldung am beA zum 8.9.2022 endete, im Übrigen endet die sicherheitstechnische Zulassung der bisherigen beA-Karten Signatur mit Ablauf des 31.12.2022. Die auf den Karten befindlichen qualifizierten Zertifikate enden zum 31.12.2022; 0:00h.

Der Versand der neuen Karten erfolgt automatisch an Ihre im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis eingetragene Kanzleiadresse, ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Damit soll erreicht werden, dass alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte rechtzeitig vor dem Ablauftermin eine neue beA-Karte erhalten.

Zum Kartentausch erreichen die Zertifizierungsstelle derzeit sehr viele Anfragen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass die Erledigung Ihrer Anfrage aktuell mehr Zeit in Anspruch nimmt als gewöhnlich. Aufgrund des außerordentlich großen Aufkommens von Anrufen kann es zu erheblichen Wartezeiten bei unserer telefonischen Service-Hotline kommen. Bitte stellen Sie Anfragen daher vornehmlich über das unten genannte Kontaktformular.

Vorab: Ist ihre E-Mailadresse noch aktuell?

Für einen reibungslosen Kartentausch ist es wichtig, dass Ihre bei der Zertifizierungsstelle hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell ist und dass Sie Nachrichten von der Adresse zs-no-reply(at)bnotk.de erhalten können. 

Hintergrund: Nach Zusendung der neuen beA-Chipkarte muss deren Erhalt elektronisch bestätigt werden. Hierfür wird ein Bestätigungslink an die hinterlegte und verifizierte E-Mail-Adresse versandt.

So können Sie prüfen, welche E-Mail-Adresse hinterlegt ist, und diese ggf. aktualisieren:

  • stecken Sie bitte Ihre aktuelle beA-Karte in Ihr Kartenlesegerät,
  • öffnen Sie die Anwendung BNOtK SAK lite (Download hier)
  • klicken auf folgenden Link: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/signaturkartenbestellung/user/profile, loggen sich (ähnlich wie am beA) mit Ihrer Karten-PIN ein,
  • und aktualisieren im Abschnitt „Kommunikationswege“ bei Bedarf Ihre E-Mai-Adresse. Es können nur die Abschnitte „Rechnungsadresse“ und „Kommunikationswege“ verändert werden, da der Versand von Karte und PIN ausschließlich an die im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis erfasste Kanzleiadresse erfolgen kann.

Diese Schritte haben wir auch nochmal ausführlich hier für Sie beschrieben.

Bitte stellen Sie zudem sicher, dass die Adresse zs-no-reply(at)bnotk.de nicht von Ihren E-Mail-Filtern blockiert wird. Diese Einstellung (sogenannte „Whitelist“) können Sie bei Ihrem jeweiligen E-Mail-Provider vornehmen.

 

Im Einzelnen

1. E-Mail mit Versandinformationen und Bestätigungslink

Sie erhalten automatisch von uns eine E-Mail mit der Versandinformation zur neuen beA-Karte sowie einem „Link zur Bestätigung des Erhalts ihrer Chipkarte".

Falls Sie bislang noch keine solche Nachricht erhalten haben, ist dies kein Grund zur Beunruhigung: Die Umstellung wird in mehreren Stufen erfolgen und ist abhängig vom erworbenen Karten-Typ sowie der Gültigkeit der sich darauf befindlichen Zertifikate. In einem ersten Schritt wurden ca. 55.000 Karten ausgetauscht, deren fortgeschrittenes Zertifikat (AES) am 8. September 2022 auslief. Es schließen sich die Karten an, deren qualifiziertes Signaturzertifikat (qeS) zum 31. Dezember 2022 abläuft. Die beA-Mitarbeiterkarten werden erst im Jahr 2023 getauscht.

Es wird sichergestellt, dass alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte rechtzeitig vor dem jeweiligen Ablauftermin eine neue beA-Karte erhalten.

2. Zusendung der beA-Karte

Wir senden Ihnen Ihre Austauschkarte automatisch an die im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis eingetragene Kanzleiadresse zu. Sie müssen hierfür nichts veranlassen. Die beA-Mitarbeiterkarten werden erst im Jahr 2023 getauscht.

Mittlerweile sind alle auszutauschenden Karten versandt worden. Wenn Sie Ihre neue Karte bislang nicht erhalten haben, folgen Sie bitte den folgenden Schritten:

Haben Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Bestätigung des Erhalts Ihrer Chipkarte“ erhalten? Bitte prüfen Sie zuerst, ob die in dieser E-Mail genannte Versandadresse richtig ist.

WENN JA:

Bitte wählen Sie in unten stehendem Kontaktformular den Kontaktgrund „beA-Karte nicht erhalten“ und vermerken im Nachrichtentext: ***Adresse korrekt erfasst. Karte neu versenden***

WENN NEIN:

Ist die korrekte Adresse bereits im Bundesrechtsanwaltsverzeichnis (BRAV) eingetragen? Die Bundesnotarkammer darf Ihre neue Karte ausschließlich an die im BRAV hinterlegte Adresse versenden.

Wenn ja: Bitte wählen Sie in unten stehendem Kontaktformular den Kontaktgrund „beA-Karte nicht erhalten“ und vermerken im Nachrichtentext ***ADRESSÄNDERUNG. Adresse im BRAV ist aktuell. Karte neu versenden. Korrekte Adresse lautet:*** (hier Ihre aktuelle Adresse eintragen)

Wenn nein:

  • Nehmen Sie bitte mit Ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer Kontakt auf, um Ihre hinterlegte Adresse zu ändern.
  • Sobald Sie die korrekte Adresse im BRAV sehen, wählen Sie in unten stehendem Kontaktformular den Kontaktgrund „beA-Karte nicht erhalten“ und vermerken im Nachrichtentext ***ADRESSÄNDERUNG. Adresse im BRAV ist aktuell. Karte neu versenden. Korrekte Adresse lautet:*** (hier Ihre aktuelle Adresse eintragen)

3. Bestätigung des Kartenerhalts durch Klick auf den Bestätigungslink

Den Erhalt der neuen beA-Karte müssen Sie elektronisch bestätigen. Dies sollten Sie zeitnah tun! Hierzu haben wir Ihnen einen Bestätigungslink an Ihre bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse gesandt (siehe 1.). Rufen Sie diesen bitte auf und geben Sie dort die auf der Karte stehende Kartennummer ein.

Sollten Sie zwar Ihre neue beA-Karte, nicht aber den Link erhalten haben, prüfen Sie bitte zunächst, ob unsere Nachricht möglicherweise in Ihrem SPAM-Ordner gelandet ist.

Bitte stellen Sie zudem sicher, dass die Adresse zs-no-reply(at)bnotk.de nicht von Ihren E-Mail-Filtern blockiert wird. Diese Einstellung (sogenannte „Whitelist“) können Sie bei Ihrem jeweiligen E-Mail-Provider vornehmen.

Wenn Sie trotz allem keinen Bestätigungslink erhalten haben, prüfen Sie bitte, ob Ihre aktuelle E-Mail-Adresse bei uns hinterlegt ist, passen diese ggf. an (siehe hier) und informieren uns bitte über das unten stehende Kontaktformular, dann senden wir Ihnen einen neuen Link zu.

4. Versand des PIN-Briefs

Nach Bestätigung des Kartenerhalts wird der PIN-Brief zu Ihrer Karte automatisch erstellt und postalisch an Ihre Kanzleiadresse versandt.

Falls Sie den Kartenerhalt durch Klick auf den Ihnen per E-Mail übermittelten Link bestätigt haben, der PIN-Brief aber nicht binnen 14 Tagen bei Ihnen eingegangen ist, folgen Sie bitte den nachfolgend beschriebenen Schritten:

Ist die Adresse, an welcher wir Ihre neue Karte versandt haben, noch aktuell?

WENN JA:

Bitte wählen Sie in unten stehendem Kontaktformular den Kontaktgrund „PIN-Brief nicht erhalten“ und vermerken im Nachrichtentext ***Adresse gegenüber Kartenversand unverändert und aktuell. PIN-Brief erneut versenden.***

WENN NEIN:

Nehmen Sie bitte zunächst mit Ihrer Rechtsanwaltskammer Kontakt auf, um Ihre hinterlegte Adresse im Bundesweiten Rechtsanwaltsverzeichnis zu ändern.

Sobald die korrekte Adresse im BRAV erfasst ist, wählen Sie in unten stehendem Kontaktformular den Kontaktgrund „PIN-Brief nicht erhalten“ und vermerken im Nachrichtentext ***ADRESSÄNDERUNG. Adresse im BRAV ist aktuell. PIN-Brief neu versenden. Korrekte Adresse lautet:*** (hier Ihre aktuelle Adresse eintragen)

5. PIN-Änderung (optional)

Nach Zustellung des PIN-Briefs empfehlen wir, die Karten-PIN zu ändern. Für PIN-Änderungen oder das Zurücksetzen des Fehlbedienungszählers ist die Nutzung der Anwendung BNotK SAK lite notwendig. Diese können Sie hier herunterladen: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/hilfe/signaturanwendungskomponente

Folgen Sie anschließend dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung:

https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/zertifizierungsstelle/pin-aenderung.html

6. Aktivierung der neuen Karte im beA-Postfach

Nun muss die neue Karte in Ihrem beA-Postfach aktiviert werden. Der beA-Anwendersupport hat hierfür eine Schritt-für-Schritt-Anleitung veröffentlicht:

https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/bea-karten-und-software-token/vorgehen-zur-aktivierung-einer-neuen-karte-sicherheitstoken

Eine Video-Anleitung finden Sie hier: https://vimeo.com/702801326.

Bei Fragen oder Problemen während des Aktivierungsvorgangs wenden Sie sich bitte an den beA-Anwendersupport der BRAK per E-Mail unter servicedesk(at)beasupport.de oder telefonisch (Mo. bis Fr. von 8.00 bis 20.00 Uhr) unter 030-21787017.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zu Fragen in Bezug auf das beA-Postfach oder den Aktivierungsprozess keinen Support anbieten kann.

7. nur bei beA-Karte Signatur: Tausch des qualifizierten Zertifikats zur Fernsignatur

Wenn Sie eine beA-Karte Signatur besitzen (dies geht z. B. aus Ihrer letzten Rechnung hervor), erhalten Sie zusätzlich eine E-Mail mit dem Betreff „Link zum Tausch Ihres qualifizierten Zertifikats“. Damit können Sie ein Fernsignaturzertifikat beantragen, um auch mit Ihrer neuen Karte qualifiziert elektronisch signieren zu können. Bitte beachten Sie, dass Ihnen nicht automatisch ein solches Zertifikat ausgestellt werden kann, sondern dass Sie dieses aktiv beantragen müssen.

Für den Antrag benötigen Sie die Anwendung BNotK SAK lite. Diese können Sie hier herunterladen: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/hilfe/signaturanwendungskomponente

Folgen Sie anschließend dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung: https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/zertifizierungsstelle/bea/fernsignatur.html

Wenn Sie bislang keinen Link zum Tausch Ihres Zertifikats erhalten haben, oder dieser nicht funktionieren sollte, informieren Sie uns bitte über das unten stehende Kontaktformular, dann senden wir Ihnen einen neuen Link zu.

Hinweis: Sollte die Gültigkeit des auf Ihrer bisherigen beA-Karte Signatur befindlichen Zertifikats zur Anmeldung am beA zum 8.9.2022 ablaufen, kann diese bis zum 31.12.2022 dennoch weiterhin zum Signieren verwendet werden. Melden Sie sich hierzu einfach mit Ihrer neuen beA-Karte am Postfach an und verwenden Ihre bisherige beA-Karte Signatur für die Anbringung der Signatur.

 

Kontakt

Sie haben eine Frage oder ein Problem?

Möglicherweise finden Sie die Lösung auch unter https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/zertifizierungsstelle.html oder in unseren FAQ: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/hilfe/faq.

Wenn auch diese nicht weiterhelfen, verwenden Sie bitte nachfolgendes Kontaktformular, wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung:

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