INFORMATIONEN
Weitere Informationen können Sie der Unterrichtungsbroschüre und den häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Signaturkarte entnehmen.
Die von der Bundesnotarkammer ausgegebenen Signaturkarten erfüllen die besonderen Anforderungen an die Erstellung notarieller elektronischer Urkunden (§ 39a BeurkG und § 33 BNotO). Sie werden nur ausgegeben, nachdem die Identität des Antragstellers durch Unterschriftsbeglaubigung oder andere Identifizierungsverfahren bestätigt wurde. Die Eigenschaft als Berufsträger (insbesondere Notar, Rechtsanwalt oder die Zugehörigkeit zu einem Gericht oder einer Behörde) kann in das Signaturzertifikat aufgenommen werden, wenn sie durch die zuständige Stelle bestätigt wird. Bei Notaren und Rechtsanwälten ist dies die jeweilige Kammer, bei Justizangehörigen das Gericht, bei dem sie tätig sind.
Auf der Signaturkarte sind drei Schlüsselpaare (jeweils ein "privater" und ein "öffentlicher" Schlüssel) mit folgenden Zertifikaten gespeichert:
Produkt | Kosten |
---|---|
Bundesnotarkammer Erstkarte: | Jahresgebühr 55,00 EUR zzgl. USt. |
Bundesnotarkammer Zweitkarte: (Bestellung nur zeitgleich mit der Erstkarte) | Jahresgebühr 40,00 EUR zzgl. USt. |
Ersatzkarte: (Die Jahresgebühr bleibt unverändert) | 30,00 EUR zzgl. USt. einmalige Bereitstellungsgebühr |
Die Kosten der Identifizierung durch eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung hat der Antragsteller selbst zu tragen. |
Weitere Informationen können Sie der Unterrichtungsbroschüre und den häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Signaturkarte entnehmen.