Sperren / Widerrufen

Sollten Sie Ihre Chipkarte verloren haben oder Sie die Karte bzw. Fernsignatur nicht mehr benötigen, veranlassen Sie bitte umgehend die Sperrung Ihres Zertifikats, um sich zuverlässig vor einer missbräuchlichen Verwendung zu schützen.

Der Sperrauftrag kann entweder telefonisch erteilt oder schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift bzw. qualifiziert signiert eingereicht werden.

Beachten Sie bitte:
Die Sperrung führt nicht zur automatischen Kündigung des Vertrages. Verwenden Sie dafür unser Kündigungsformular.

Zur Sperrung eines Zertifikats sind ausschließlich die Zertifikatsinhaber selbst sowie solche Stellen berechtigt, die eine Berufsträgereigenschaft bestätigt haben (z. B. Notarkammern).

Telefonische Sperrung

Die telefonische Sperrung der Chipkarten kann unter folgenden Rufnummern vorgenommen werden:

0800 3550 400 (für Notarbüros/Justiz - kostenfrei) 

0800 3550 100 (für beA-Produkte - kostenfrei)

Bei der telefonischen Sperrung ist das gewählte Sperr- bzw. Widerrufskennwort anzugeben.

Schriftliche Sperrung

Laden Sie das Sperrformular herunter und füllen es aus. Bitte beachten Sie, dass der Zertifikatsinhaber entweder das Formular vor dem Einscannen eigenhändig unterschreiben oder das ausgefüllte Formular qualifiziert signieren muss.

Das ausgefüllte Sperrformular können Sie uns online per Kontaktformular zukommen lassen.

 

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