Um Missbrauch vorzubeugen, muss eine durch Verlust oder Diebstahl verlorene Signatur- oder anderweitige Chipkarte (Ausnahme: Mitarbeitendenkarten) der Bundesnotarkammer unverzüglich gesperrt werden. Die Sperrhotline der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 3550 400.
Für die telefonische Sperrung (Widerruf der Zertifikate) benötigen Sie das Kennwort für die Kartensperrung und den damit verbundenen Widerruf der Zertifikate, welches Sie im Zertifikatsantrag erfasst haben. Das Widerrufskennwort des Karteninhabers wird auf dem Sperrinformationsblatt als Bestandteil der Antragsunterlagen mit angegeben.
Mit der telefonischen Kartensperrung (Widerruf der Chipkarte befindlichen Zertifikate) besteht die Möglichkeit, eine Ersatzkarte zu beantragen.
Mit einer Chipkarte verknüpfte Fernsignaturzertifikate sind von der Kartensperrung nicht betroffen und bei Bedarf unter Angabe der Zertifikatsnummer einzeln zu widerrufen.
Bitte beachten Sie, dass zu einer bereits gesperrten Karte der Bundesnotarkammer nachträglich keine Ersatzkarte ausgestellt werden kann. In diesem Fall ist ein Neuantrag bei erneuter Unterschriftsbeglaubigung erforderlich.
Näheres entnehmen Sie bitte unserer Informationsseite:
https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/hilfe/sperrung