Sperrung / Widerruf

Sollte Ihre Chipkarte abhandengekommen sein oder sollten Sie diese nicht mehr benötigen, muss die Karte umgehend gesperrt werden, um einen missbräuchlichen Einsatz zu verhindern.

Die Zertifizierungsstelle sperrt/widerruft die von Ihr ausgegebenen Zertifikate auf Antrag des Zertifikatsinhabers. Zum Widerruf sind zudem auch alle Stellen berechtigt, die eine Berufsträgereigenschaft bestätigt haben (z.B. Notarkammern).

Der Widerrufs- bzw. Sperrauftrag kann telefonisch oder schriftlich erteilt werden.

 

Für einen schriftlichen Sperrauftrag nutzen Sie bitte unsere Sperrformulare.

Die Sperrung führt nicht zur automatischen Kündigung des Vertrages. Verwenden Sie bitte hierfür unser Kündigungsformular.

Telefonische Sperrung

Die telefonische Sperrung der Chipkarten kann unter folgenden Rufnummern vorgenommen werden:

0800 3550 400 (Notarbüros/Justiz - kostenfrei) 

0800 3550 100 (beA-Produkte - kostenfrei)

Bei der telefonischen Sperrung ist das gewählte Sperr- bzw. Widerrufskennwort anzugeben.

 

Schriftliche Sperrung

Das ausgefüllte Sperrformular können Sie uns per E-Mail (zs(at)bnotk.de | bea(at)bnotk.de) oder

per Telefax (0221 277 935 – 20) übersenden.

Der schriftliche Sperrauftrag ist vom Zertifikatsinhaber eigenhändig zu unterschreiben oder qualifiziert zu signieren.


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