Sperrung / Widerruf

Sollte ihre Chipkarte abhandengekommen sein, ist es dringend notwendig, einen missbräuchlichen Einsatz zu verhindern. Daher muss die Karte umgehend gesperrt werden Die Zertifizierungsstelle wird das darauf befindliche Zertifikate unverzüglich widerrufen.

Der Widerruf von Zertifikaten kann von allen Zertifikatsinhabern selbst vorgenommen werden. Zum Widerruf sind zudem auch alle Stellen berechtigt und ggf. verpflichtet, die eine Berufsträgereigenschaft bestätigt haben, Der Widerruf kann telefonisch oder postalisch beantragt werden.

Zur schriftlichen Sperrung nutzen Sie bitte unser Sperrformular

Senden Sie uns bitte das ausgefüllte Sperrformular schriftlich oder per Fax (0221 277 935 – 20) zu. 

 

 

Die telefonische Sperrung der Chipkarten kann unter folgender Rufnummer vorgenommen werden:

0800 3550 400 (Notarbüros/Justiz - kostenfrei) 

0800 3550 100 (beA-Produkte - kostenfrei)

Bei der telefonischen Sperrung ist das gewählte Sperr- bzw. Widerrufskennwort anzugeben.

Zur Kündigung Ihres bestehenden Vertrages verwenden Sie bitte unser Kündigungsformular, welches Sie auf unserer Hilfeseite unter Downloads finden.


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