Chipkarte (neu)

Als Nachfolger der Signaturkarte ist die neue Chipkarte (Authentisierungskarte) Bestandteil des Signatur-Paketes und dient in erster Linie der Authentifizierung des Zertifikatsinhabers bei der Erstellung und Anbringung von qualifizierten Signaturen. Jedes der von der Bundesnotarkammer angebotenen Signatur-Pakete beinhaltet mindestens eine Authentisierungskarte. Neben der Funktionalität des Signierens (beim Vorhandensein einer Fernsignatur) kann darüber hinaus die Anmeldung an Fachanwendungen, z.B. das Urkundenarchiv oder das beA, vorgenommen werden.

Mit der Authentisierungskarte können sämtliche mit Ihrer Identität verknüpften Fernsignaturen, entsprechend des gewünschten Einsatzbereiches, ausgelöst werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Fernsignatur im Rahmen einer Paketbestellung oder nachträglich beantragt wurde (z.B. für Notarvertretungen). Der deutliche Vorteil liegt in der Handhabung. Grundsätzlich werden nur noch eine gültige Authentisierungskarte und eine PIN benötigt. Dies gilt sowohl für die Anmeldung an Fachanwendungen als auch für das qualifizierte Signieren von Dokumenten. Die Nutzung einer Fernsignatur ist ausschließlich mit einer Authentisierungskarte möglich. Eine Zusatzkarte besitzt ebenso den vollen Funktionsumfang wie die Karten eines Signatur-Paketes.

Im Gegensatz zur bisherigen Signaturkarte befindet sich das qualifizierte Zertifikat nicht mehr direkt auf der Karte, sondern verbleibt in der Sicherheitsinfrastruktur des Rechenzentrums der Bundesnotarkammer.

Es werden auf dieser nur noch 2 Schlüsselpaare (jeweils ein "privater" und ein "öffentlicher" Schlüssel) mit folgenden Zertifikaten gespeichert:

  • Das Authentifizierungszertifikat identifiziert den Karteninhaber bei der Nutzung geschützter elektronischer Dienste.
  • Das Verschlüsselungszertifikat erlaubt die Ver- und Entschlüsselung elektronischer Daten und damit auch deren geschützte Übermittlung.

Auf diese Weise ist es möglich mit nur einer Karte die verschiedenen Einsatzbereiche abzudecken, sondern auch die Sicherheit zu haben, dass die qualifizierte Signatur nicht in falsche Hände gelangen kann.

So erhalten Sie Ihre Signaturkarte

Der Weg bis zum Erhalt Ihrer Signaturkarte.

1. Bestätigen Sie Ihre Kommunikationsadresse(n), um die Antragstellung abzuschließen.

2. Identitätsfeststellung auf Basis des bei der Antragstellung ausgewählten Verfahrens.

3. Die Antragsunterlagen können entweder elektronisch durch die entsprechende Stelle oder postalisch durch den Antragsteller eingereicht werden.

4. Nach Eingang der Antragsunterlagen wird Ihr Zertifikatsantrag durch die Zertifizierungsstelle geprüft.

5. Im Anschluss an die erfolgreiche Antragsprüfung wird Ihre Signaturkarte versandt.

6. Den Erhalt Ihrer Signaturkarte bestätigen Sie elektronisch über den Link in der Versandmitteilung.

7. Nach Bestätigung des Kartenerhalts versenden wir Ihren PIN-Brief postalisch oder elektronisch per EGVP.

8. Aktivieren Sie die Signaturfunktion Ihrer Karte vor der erstmaligen Nutzung gemäß der Anleitung auf unserer Hilfeseite.

Grafik zum Erhalt der Chipkarte der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer

Bundesnotarkammer
https://www.bnotk.de

Elektronischer Rechtsverkehr im Notariat
https://www.elrv.info/

Informationsportal der Bundesnotarkammer
https://www.notar.de

Zentrales Testamentsregister
https://www.testamentsregister.de

Zentrales Vorsorgeregister
https://www.vorsorgeregister.de

Deutsche Notarrechtliche Vereinigung
https://notrv.de

Deutsches Notarinstitut
https://www.dnoti.de

Bundesnetzagentur
https://www.bundesnetzagentur.de

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
https://www.bsi.bund.de

Justizportal
https://justiz.de

Registerportal
https://www.handelsregister.de

Grundbuchportal
www.grundbuch-portal.de

EGVP
https://egvp.justiz.de

Notaries of Europe
https://www.notariesofeurope.eu/en/

Vertrauensliste der Bundesnetzagentur
https://www.elektronische-vertrauensdienste.de/EVD/DE/Home/start.html


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