Produkte bestellen für Notare,
Notariatsverwalter & Notarvertreter

Die neuen Karten gibt es in zwei Ausprägungen, als N-Karte für Nutzende aus dem notariellen Berufsfeld und als M-Karte für deren Mitarbeitende. Beide Karten sind zur Anmeldung an den Fachverfahren und zur vollen Nutzung des Elektronischen Urkundenarchivs geeignet.

Das Notar-Paket, bestehend aus N-Karte und Fernsignatur, löst die klassische Signaturkarte als Produkt ab. Die N-Karte dient der Authentifizierung des Zertifikatsinhabers bei der Erstellung und Anbringung von qualifizierten (Fern)-Signaturen und kann in der Folge mit mehreren qualifizierten Zertifikaten verknüpft werden.

Sobald eine Notarvertretung durch eine zuständige Notarkammer im Notarverzeichnis eingetragen worden ist, kann für diese ein auf den Vertretungszeitraum begrenztes qualifiziertes (Fern)-Signaturzertifikat inkl. Berufsattribut beantragt werden. Das heute noch notwendige Beifügen des Vertreternachweises bei Beglaubigungen oder Beurkundungen kann somit zukünftig entfallen. Hat die Notarvertretung einmal eine N-Karte bestellt, so erfolgt die Bereitstellung von (Fern)-Signaturzertifikat für weitere Vertretungen weitgehend automatisch und erfordert nur ein Minimum an Mitwirkung. Ohne eingetragene Vertretung steht dem Besitzer stets ein qualifiziertes Zertifikat ohne Berufsattribut zur Verfügung.

Die M-Karte ist nicht zum qualifizierten Signieren vorgesehen und wird dementsprechend auch nicht von der Zertifizierungsstelle personalisiert. Stattdessen können die M-Karten im Notarbüro personalisiert und an die Mitarbeitenden ausgegeben werden.

 

Hinweis zur Bestellung:

Notarinnen und Notare, Notariatsverwalter und Notarvertretungen können Ihre neuen Produkte von der Bundesnotarkammer über den Antragstyp „Notare, Notariatsverwalter & Notarvertretung“ beantragen, nachdem der Eintrag ihrer Amtstätigkeit als Notarin bzw. Notar oder Notariatsverwalter oder (neu) auch Notarvertretung im Notarverzeichnis durch die zuständige Notarkammer erfolgt ist und die Zugangsdaten vorliegen.

Für notarielle Antragsteller wird das bereits erwähnte „Notar-Paket“ angeboten, das folgende Produkte beinhaltet:

  • 2x N-Karte
  • Fernsignatur (bis zu 50 sind im Paketpreis bereits enthalten)

Die Daten der jeweiligen Amtstätigkeit werden weiterhin automatisch in das Berufsattribut der qualifizierten Signatur übernommen.

Wichtig: Sollten die Zugangsdaten als Notar/Notarin, Notariatsverwalter oder für eine Notarvertretung noch nicht vorliegen, so wenden Sie sich diesbezüglich bitte per E-Mail an zugang(at)bnotk.de.

Die von der Bundesnotarkammer ausgegebenen qualifizierten Zertifikate erfüllen die besonderen Anforderungen an die Erstellung notarieller elektronischer Urkunden (§ 39a BeurkG und § 33 BNotO). Sie werden nur ausgegeben, nachdem die Identität des Antragstellers durch Unterschriftsbeglaubigung oder andere Identifizierungsverfahren bestätigt wurde. Die Eigenschaft als Berufsträger (Notar, Notariatsverwalter, Notarvertreter) kann in das Signaturzertifikat aufgenommen werden, wenn sie durch die zuständige Stelle bestätigt wird. Bei Notaren, Notariatsverwaltern, Notarvertretern ist dies die jeweilige Kammer, die diesem Umstand durch entsprechende Datenpflege im Notarverzeichnis Rechnung trägt.

Kostenübersicht

  Produkt Kosten

Notar-Paket:

  • 2x N-Karte
  • bis zu 50 (Fern-)Signaturzertifikate / Jahr

120,00 EUR zzgl. USt. p.a.

M-Karte
(Mitarbeitenden-Karte)

12,00 EUR zzgl. USt. p.a.

N-Karte (zusätzlich)

40,00 EUR zzgl. USt. p.a.

 

Zusätzliche Fernsignatur
(wenn bereits 50 (Fern-)Signaturzertifikate / Jahr bestellt)
2,99 EUR zzgl. USt. p.a.

    

Chipkartenleser cyberJack® one

74,90 EUR zzgl. USt.

    

Chipkartenleser cyberJack® RFID komfort

134,90 EUR zzgl. USt.

 

Die Kosten der Identifizierung durch eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung hat der Antragsteller selbst zu tragen.


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