Hinweis Tausch beA-Softwarezertifikate
Aktueller Hinweis:
Ab Mitte November 2023 können beA-Softwarezertifikate über das Kundenportal gegen Zertifikate der neuen Generation getauscht werden. Bitte beachten Sie dazu unsere Informationen zum Tausch der beA-Softwarezertifikate.
Das beA-Softwarezertifikat
Das beA-Softwarezertifikat kann auf einem Speichermedium, wie einem USB-Stick oder direkt auf dem Rechner installiert werden. Ein umständliches Mitführen des Chipkartenlesers ist nicht erforderlich. Es eignet sich daher sehr gut für den mobilen Einsatz, z.B. um unterwegs Nachrichten auf dem Laptop abzurufen.
Das beA-Softwarezertifikat ist jedoch kein Ersatz für die beA-Karte!
Es gewährt keinen anfänglichen Zugriff auf ein beA-Postfach, sondern muss zunächst mit einem Profil verbunden werden und entsprechende Rechte zugewiesen bekommen, bevor es verwendet werden kann.
Der Rechte- und Nutzungsumfang im beA ist für Softwarezertifikate aus Sicherheitsgründen systemseitig eingeschränkt. Über ein beA-Softwarezertifikat können z.B. keine Rechte im beA verwaltet werden.
Das beA-Softwarezertifikat ermöglicht u.a. folgende Funktionen:
- Anmeldung am beA,
- Empfang & Versand von Nachrichten,
- Vorbereitung von Nachrichten (signier- oder versandfertig machen),
- Versand von Nachrichten mit vertrauenswürdigem Herkunftsnachweis i.S.d. § 130a III Alt. 2 ZPO ; Bitte beachten: Das SWZ muss in der Profilverwaltung des Postfachinhabers hinterlegt sein!
Bei der Zertifizierungsstelle erworbene beA-Softwarezertifikate können über einen Webbrowser nach Anmeldung in Ihrem Kundenportal erstellt und heruntergeladen werden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserer Onlinehilfe.
Kosten der beA-Produkte
Produkt | Kosten | |
---|---|---|
beA-Softwarezertifikat* | 4,90 € zzgl. USt. p.a. |
* - Mindestlaufzeit von 12 Monaten