Zusätzliche Fernsignatur

Mit der Einführung der Fernsignatur wird das qualifizierte Zertifikat nicht mehr auf der Chipkarte selbst ausgegeben, sondern verbleibt in der hochsicheren Umgebung der Zertifizierungsstelle.


Zum qualifizierten Signieren wird die Fernsignatur nun nach erfolgreicher Authentisierung mit der neuen R-Karte jeweils aus der sicheren Netzwerkumgebung bereitgestellt.
Das bedeutet für Sie im täglichen Betrieb, dass nur noch eine PIN für das Anmelden und das Anbringen qualifizierter Signaturen zum Einsatz kommt. Eine separate Signatur-PIN ist nicht mehr nötig.

Die erste Fernsignatur erhalten Sie zusammen mit der R-Karte im Justiz-Paket.

Sollten Sie neben der Fernsignatur (qeS) aus Ihrer Justiz-Paket Bestellung eine weitere qeS mit einem anderen Berufsattribut benötigen (Sie haben eine weitere Tätigkeit, bei der Sie anders Signieren müssen), können Sie die Fernsignatur bei Bedarf auch jederzeit nachträglich beantragen. Voraussetzung ist lediglich eine aktive R-Karte der neuen Generation, mit der Sie sich bei der Bestellung dann auch anmelden.

Vorteil Fernsignatur:

  • Das qualifizierte Zertifikat verbleibt in der sicheren Umgebung der Bundesnotarkammer und ist vor Manipulation & Verlust geschützt,
  • eine weitere Fernsignatur (z.B. mit einem oder mehreren anderen Attributen im Zertifikat) steht nach schneller Antragsstellung in wenigen Minuten zur Nutzung bereit

Kosten für die zusätzliche Fernsignatur

  Produkt Kosten

Fernsignatur (qeS)

4,99 € zzgl. USt. p.a.


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