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Die Zertifizierungsstelle der
Störung & Wartung
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FAQ
Häufige Fragen rund um die Zertifizierungsstelle Die vier wichtigsten Fragen für Sie im Überblick. Die passende Antwort ist noch nicht dabei? Lesen Sie gerne weiter mit Klick auf "Alle Fragen".
Was muss ich tun, wenn meine Chipkarte defekt bzw. abhanden gekommen ist?
Um Missbrauch vor zu beugen, muss eine durch Verlust oder Diebstahl verlorene Chipkarte (Ausnahme: Mitarbeitendenkarten) der Bundesnotarkammer unverzüglich gesperrt werden. Die Sperrhotline der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 3550 400.
Für die telefonische Sperrung (Widerruf der Zertifikate) benötigen Sie das Kennwort für die Kartensperrung und den damit verbundenen Widerruf der Zertifikate, welches Sie im Zertifikatsantrag erfasst haben. Das Widerrufskennwort des Karteninhabers wird auf dem Sperrinformationsblatt als Bestandteil der Antragsunterlagen mit angegeben.
Mit der telefonischen Sperrung (Widerruf der Zertifikate auf der Chipkarte) besteht die Möglichkeit, eine Ersatzkarte zu beantragen. Eine nachträgliche Ausstellung der Ersatzkarte ist nach der Sperrung nicht mehr möglich.
Mit einer Chipkarte verknüpfte Fernsignaturzertifikate sind von der Kartensperrung nicht betroffen und bei Bedarf unter Angabe der Zertifikatsnummer einzeln zu widerrufen.
Bitte beachten Sie, dass zu einer bereits gesperrten Karte der Bundesnotarkammer nachträglich keine Ersatzkarte ausgestellt werden kann. In diesem Fall ist ein Neuantrag bei erneuter Unterschriftsbeglaubigung erforderlich.
Nähere Informationen zum Sperren von Zertifikaten oder Karten, entnehmen Sie bitte dem Bereich Sperren.
Wie kann die PIN einer Chipkarte geändert werden?
Um Ihre PIN auf der jeweiligen Chipkarte zu ändern, benötigen Sie ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 3, welches über ein Display und ein eigenes PIN-Pad verfügen muss.
Außerdem benötigen Sie noch die BNotK SAK lite als Anwendung.
Diese können Sie sich von folgender Seite https://sso.bnotk.de/saklite/download/ für Ihr Betriebssystem herunterladen und installieren.
Eine ausführliche Anleitung zur PIN-Verwaltung Ihrer Chipkarte finden Sie in unserer Onlinehilfe.
Was passiert, wenn ich meine PIN falsch eingebe?
Nach dem dritten Fehlversuch ist die PIN-Eingabe gesperrt und kann nur mittels PUK zurückgesetzt werden. Anleitungen für das Zurücksetzen des Fehlbedienungszählers sowie für die PIN-Verwaltung Ihrer Chipkarte finden Sie in unserer Onlinehilfe.
Was mache ich, wenn ich meine PIN vergessen habe?
Sollten Sie die PIN aus dem PIN-Brief bereits in eine individuelle PIN geändert haben, kann diese nicht zurückgesetzt werden.
Sollten Ihnen die aktuelle PIN nicht mehr bekannt sein, benötigen Sie eine kostenpflichtige Ersatzkarte.
Diese kostet einmalig 30,00 € zzgl. USt.
Eine Ersatzkarte können Sie über das Sperrformular (Chipkarte) beantragen, welches Sie auf unserer Hilfeseite unter Downloads finden.