Das beA Signaturpaket

Das beA-Signaturpaket setzt sich aus folgenden Produkten zusammen:

  • 1x beA-Karte Basis (Chipkarte mit Auhentifizierungszertifikat)

  • 1x Fernsignatur (qualifiziertes Signaturzertifikat).

 

Bei der Fernsignatur befindet sich das Signaturzertifikat nicht auf der Chipkarte selbst, sondern verbleibt in der hochsicheren IT-Umgebung der Bundesnotarkammer. Wenn Sie eine qualifizierte Signatur erstellen möchten, wird die Fernsignatur - nach erfolgreicher Authentifizierung mittels beA-Karte & PIN – innerhalb weniger Sekunden online bereit bereitgestellt.

Für weitere Informationen zur qualifizierten Signatur empfehlen wir unsere Broschüre   "Elektronische Signaturen".

 

Voraussetzungen

Bei der Beantragung eines qualifizierten Signaturzertifikats ist eine sichere Identifizierung des Antragstellers notwendig. Die Identifizierung können Sie entweder bei einem Notar Ihrer Wahl im Wege einer Unterschriftsbeglaubigung (Notaridentverfahren) oder in bestimmten Kammerbezirken auch bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer (Kammeridentverfahren) durchführen.

Für die Anbringung der Fernsignatur ist eine Internetverbindung sowie ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 3 erforderlich.

Wir empfehlen die Nutzung der Reiner-SCT Chipkartenlesegeräte cyberJack® one und cyberJack® RFID komfort.

Produktübersicht

  Produkt Kosten

 

beA-Karte Basis*

29,90 € zzgl. USt. p.a.

 

beA-Karte Basis (BAG)*
Zugangskarte für Berufsausübungsgesellschaften

29,90 € zzgl. USt. p.a.

 

beA-Signaturpaket:

  •  1x beA-Karte Basis*
  •  1x Fernsignatur (qeS)**

54,90 € zzgl. USt. p.a.

beA-Karte Mitarbeiter**

12,00 € zzgl. USt. p.a.

 

Fernsignatur (qeS)**
(qualifiziertes elektronisches Signaturzertifikat)

25,00 € zzgl. USt. p.a.

Berufsname***
(Berufsname im qeS)

50,00 € zzgl. USt.

beA-Softwarezertifikat**

4,90 € zzgl. USt. p.a.

    

Chipkartenleser cyberJack® one

Chipkartenleser cyberJack® RFID  komfort

74,90 € zzgl. USt.

134,90 € zzgl.USt.

Bei der Beantragung eines qualifizierten Signaturzertifikats (Fernsignatur) ist eine Identifizierung des Antragstellenden notwendig. Etwaige Kosten für die Identifizierung sind vom Antragstellenden selbst zu tragen.

*      Mindestlaufzeit von 24 Monaten

**    Mindestlaufzeit von 12 Monaten

***  Optional im qeS möglich, Zahlung einmalig

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