qeS-Karte & Fernsignatur
Zur Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur1 sind folgende Produkte notwendig:
- qeS-Karte (mit Authentisierungszertifikat)
- Fernsignatur (qualifiziertes Signaturzertifikat)
Beide Produkte können gemeinsam bestellt werden.
Bei der Fernsignatur wird das qualifizierte Signaturzertifikat nicht auf der Chipkarte selbst ausgegeben, sondern verbleibt in der hochsicheren IT-Umgebung der Bundesnotarkammer. Nach einer erfolgreichen Authentisierung mittels qeS-Karte & PIN wird die Fernsignatur aus der sicheren Netzwerkumgebung für den jeweiligen Signiervorgang bereitgestellt.
Für weitere Informationen zur qualifizierten Signatur empfehlen wir unsere Broschüre "Elektronische Signaturen".
Voraussetzungen:
Bitte beachten Sie, dass beim qualifizierten Signieren mit der Fernsignatur eine Internetverbindung sowie ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 3 erforderlich ist.
Wir empfehlen die Nutzung der unten genannten Reiner-SCT Chipkartenlesegeräten. Diese können Sie in unserem Onlineshop erwerben
1Bei der Beantragung eines qualifizierten Signaturzertifikats (Fernsignatur) ist eine Identifizierung des Antragstellenden notwendig. Die Identifizierung kann im Rahmen einer Unterschriftsbeglaubigung bei einem Notar Ihrer Wahl durchgeführt werden.
Produktübersicht
Produkt | Kosten | |
---|---|---|
qeS-Karte & Fernsignatur | Jahresgebühr 85,00 EUR zzgl. USt.* | |
| Chipkartenleser cyberJack® RFID komfort | 134,90 € zzgl. USt. Inkl. Verpackung und Versand |
| Chipkartenleser cyberJack® one | 74,90 € zzgl. USt. Inkl. Verpackung und Versand |
* Mindestlaufzeit von 12 Monaten |