Sperrung / Widerruf

Sollte Ihre Chipkarte abhandengekommen sein oder sollten Sie diese nicht mehr benötigen, muss die Karte umgehend gesperrt werden, um einen missbräuchlichen Einsatz zu verhindern.

Die Zertifizierungsstelle sperrt/widerruft die von Ihr ausgegebene Zertifikate auf Antrag des Zertifikatsinhabers. Zum Widerruf sind zudem auch alle Stellen berechtigt, die eine Berufsträgereigenschaft bestätigt haben (z.B. Notarkammern).

Der Widerrufs- bzw. Sperrauftrag kann telefonisch oder schriftlich erteilt werden.

Für den schriftlichen Sperrauftrag nutzen Sie bitte unser Sperrformular

Die Sperrung führt nicht zur automatischen Kündigung des Vertrages. Verwenden Sie bitte hierfür unser Kündigungsformular.

Die telefonische Sperrung der Chipkarten kann unter folgender Rufnummer vorgenommen werden:

0800 3550 400 (Notarbüros/Justiz - kostenfrei) 

0800 3550 100 (beA-Produkte - kostenfrei)

Bei der telefonischen Sperrung ist das gewählte Sperr- bzw. Widerrufskennwort anzugeben.

 

Das ausgefüllte Sperrformular können Sie uns per E-Mail (zs(at)bnotk.de | bea(at)bnotk.de) oder per Telefax (0221 277 935 – 20) übersenden.

Der schriftliche Sperrauftrag ist vom Zertifikatsinhaber eingenhändig zu unterschreiben oder qualifiziert zu signieren.


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