Um eine elektronische Signatur zu überprüfen, muss es möglich sein, jederzeit von einer vertrauenswürdigen Stelle zu erfahren, ob das qualifizierte Zertifikat für elektronische Signaturen existiert, gültig und nicht widerrufen ist.
Für die von der Bundesnotarkammer ausgestellten qualifizierten Zertifikate erfüllt diese Aufgabe die Zertifikatsdatenbank der Bundesnotarkammer, die über einen Validierungsdienst und über einen Verzeichnisdienst abrufbar ist.
Der Validierungsdienst erlaubt über eine so genannte OCSP-Request die Gültigkeitsprüfung von Zertifikaten. Die OCSP-Abfrage liefert den aktuellen Gültigkeitsstatus des Signaturzertifikats bei der Übermittlung eines signierten Dokumentes zurück.
Diese technische Validierung erfolgt automatisch und unabhängig von einer Veröffentlichung der Zertifikatsdaten im Verzeichnisdienst.
Der Verzeichnisdienst der Bundesnotarkammer ist ein für jedermann und zu jeder Zeit öffentlich einsehbares Register, in dem sämtliche Zertifikatsinhaber, die der Veröffentlichung zugestimmt haben, mit Ihrem Namen und den jeweiligen Zertifikatsdaten aufgeführt sind.
Durch eine Veröffentlichung im Verzeichnisdienst kann die dauerhafte Überprüfbarkeit und personelle Zuordnung von Signaturzertifikaten i. S. d. § 39a BeurkG gewährleistet werden.
Insbesondere für Urkundspersonen ist es daher sinnvoll bei der Beantragung eines qualifizierten elektronischen Signaturzertifikats der Veröffentlichung Ihrer personenbezogenen Daten im Verzeichnisdienst der Bundesnotarkammer zuzustimmen.