Rechtsgrundlagen und Standards

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ist ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter im Sinne des Artikel 20 Absatz 1 Satz 1 eIDAS-Verordnung

Angebotene Vertrauensdienste sind qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen für natürliche Personen (QCP-n-qscd) sowie qualifizierte elektronische Zeitstempel. Die Nutzung der qualifizierten Zertifikate für elektronische Signaturen erfordert den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit (die QSCD). Der Vertrauensdiensteanbieter Bundesnotarkammer verfügt hinsichtlich dieser Vertrauensdienste über Konformitätsbewertungen durch eine anerkannte Konformitätsbewertungsstelle, welche die Einhaltung der in der eIDAS-Verordnung sowie den Normen ETSI EN 319401, 319411-1 und 319411-2 bzw. ETSI EN 319421 festgelegten Anforderungen bestätigt.
Die Zertifizierungsstelle erbringt Vertrauensdienste im Sinne der Erstellung, Überprüfung und Validierung von elektronischen Signaturen und elektronischen Zeitstempeln.

Das elektronische Signaturzertifikat (fortgeschritten oder qualifiziert) dient dazu, einen bestimmten öffentlichen Schlüssel einer Person oder Organisation zuzuordnen. Die elektronischen Signaturzertifikate enthalten „Schlüssel“ und Zusatzinformationen, die zur Authentifizierung sowie zur Verschlüsselung und Entschlüsselung vertraulicher Daten dienen. Die Aufgabe einer Zertifizierungsstelle lautet, diese elektronischen Signaturzertifikate herauszugeben und zu überprüfen. Sie trägt dabei die Verantwortung für die Bereitstellung, Zuweisung und Integritätssicherung der von ihr ausgegebenen Zertifikate. 

Die auf den qualifizierten Zertifikaten der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer beruhenden Signaturen genügen den Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen im Sinne des Artikel 3 Nummer 12eIDAS-Verordnung.



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