Tausch der beA-Karten Mitarbeiter abgeschlossen

Der Tausch der beA-Karten Mitarbeiter gegen Karten der neuesten Generation (Schlüssellänge über 3.072 Bit) konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Mehr als 33.000 neue beA-Karten Mitarbeiter wurden dabei produziert und an die jeweiligen Karteninhaber versandt. 

Keine Tauschkarte erhalten?

Sollte Ihnen eine beA-Karte Mitarbeiter der alten Generation (Kartennummer beginnend mit 3) vorliegen und Sie dazu keine neue beA-Karte Mitarbeiter (Kartennummer beginnend mit 8) bekommen haben, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Tauschkarte erhalten, aber noch nicht in Verwendung?

Liegt Ihnen die neue beA-Karte Mitarbeiter (Kartennummer beginnend mit 8) bereits vor, sollten Sie diese zeitnah im beA-System hinterlegen. Beachten Sie dazu bitte die Anleitungen des beA-Anwendersupports:

Sperrung der alten Kartengeneration ab dem 01.07.2024

Die alten beA-Karten Mitarbeiter (Kartennummer beginnend mit 3) mit einer Schlüssellänge unter 3.072 Bit werden ab dem 01.07.2024 gesperrt. Bitte hinterlegen Sie Ihre neue beA-Karte Mitarbeiter rechtzeitig in Ihrem beA-Postfach.

Beachten Sie dazu bitte die Anleitungen des beA-Anwendersupports:

Bei Fragen zum Aktivierungsvorgang wenden Sie sich bitte direkt an den beA-Anwendersupport der Bundesrechtsanwaltskammer:

E-Mail: servicedesk(at)beasupport.de

Telefon (Mo. bis Fr. von 8.00 bis 20.00 Uhr): 030-21787017.

Häufige Fragen

Wann erhalte ich meine neue beA-Karte Mitarbeiter?

Sofern Sie nicht auf den Tausch Ihrer beA-Karte Mitarbeiter über das Kundenportal verzichtet und Ihren Vertrag nicht gekündigt haben, wird der Tauschprozess für Ihre Karte automatisch sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats angestoßen.

Nach Produktion der Karte wird sie an Ihre im Bundesweiten Amtlichen Rechtsanwaltsverzeichnis (BRAV) hinterlegte Kanzleianschrift versendet. Bitte prüfen Sie Ihre im BRAV hinterlegte Kanzleianschrift auf Richtigkeit. Bei Änderungsbedarf wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer.

Die neue Karte sollte spätestens vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats Ihrer alten Karte bei Ihnen eintreffen.

Ich bin nicht sicher, welche Rechtsanwältin/welcher Rechtsanwalt eine bestimmte beA-Karte Mitarbeiter seinerzeit bestellt hat.

In den jährlichen Abrechnungen werden alle beA-Karten mit ihren jeweiligen Kartennummer aufgeführt. Die nun zum Tausch vorgesehenen Mitarbeitendenkarten tragen Kartennummern beginnend mit der Ziffer 3.

Die ursprüngliche Bestellerin/Der ursprüngliche Besteller meiner beA-Karte Mitarbeiter hat zwischenzeitlich die Kanzlei gewechselt. Was ist zu tun?

Hat die ursprüngliche Bestellerin/der ursprüngliche Besteller seit Bestellung der Mitarbeitendenkarten die Kanzlei gewechselt und die bestellten Karten weder gekündigt noch mitgenommen, ist es möglich, dass diese noch in der alten Kanzlei Verwendung finden. Diese Karten werden der ursprünglichen Bestellerin/dem ursprünglichen Besteller ebenfalls in ihrem/seinem Kundenportal angezeigt und können dort gekündigt werden.

Eine Vertragsübernahme ist nicht möglich.

Bitte setzen Sie sich als ursprüngliche Bestellerin/ursprünglicher Besteller mit Ihrer ehemaligen Kanzlei in Verbindung und unterrichten Sie diese von Ihrer Kündigungsabsicht, damit dort neue Karten bestellt werden können.

Für die Mitarbeitenden der "alten" Kanzlei sind unter Verwendung der SAFE-ID des aktuellen Postfachinhabers neue beA-Karten Mitarbeiter über das Antragsformular der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zu bestellen.

Was ist zu tun, wenn meine alte beA-Karte bereits abgelaufen ist und die neue Karte noch nicht im Postfach aktiviert wurde?

Wird Ihre beA-Karte im Anmeldedialog des beA-Client rot unterlegt dargestellt, ist die Gültigkeit des Anmeldezertifikates der Karte abgelaufen. 

Sollte dies der Fall sein, besuchen Sie bitte zunächst die Erste-Hilfe-Seite der BRAK https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/erste-hilfe-sicherheits-token. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen, wie Sie auch weiterhin Zugriff auf das Postfach erhalten können. 

Um Ihre neue Karte im beA zu aktivieren, müssen Sie zunächst Ihre alte Karte vom Postfach entkoppeln.

Wenden Sie sich bitte an den beA-Anwendersupport. 

Der beA-Anwendersupport benötigt im persönlichen Gespräch mit dem Postfachinhaber folgende Angaben:

  • Die SAFE-ID des Postfachs Die SAFE-ID steht in ihrem Eintrag im  Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis (bea-brak.de)
  • Ihren vollständigen Namen zum Abgleich
  • Die Antwort auf die Sicherheitsfrage, die Sie bei der Erstregistrierung vergeben haben. (Die Antwort selbst bitte NIEMALS per E-Mail übermitteln!)

Weitergehende Informationen finden Sie auch in der beA-Anwenderhilfe.

Kontakt

Sie haben eine Frage oder ein Problem?

Weitergehende Informationen finden Sie auch in unserer Onlinehilfe oder in unseren FAQ.

Bei Fragen zum Aktivierungsvorgang wenden Sie sich bitte direkt an den beA-Anwendersupport der Bundesrechtsanwaltskammer:

E-Mail: servicedesk(at)beasupport.de

Telefon (Mo. bis Fr. von 8.00 bis 20.00 Uhr): 030-21787017.

Bleibt dennoch eine Frage offen, verwenden Sie bitte nachfolgendes Kontaktformular. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

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