Worum geht es?

Seit Mitte November 2023 ermöglicht die Zertifizierungsstelle über das Kundenportal den Austausch aller ausgegebenen beA-Softwarezertifikate gegen Zertifikate der neuen Generation.

Bitte nehmen Sie den Tausch rechtzeitig vor dem 1. Juli 2024 vor. Die alten beA-Softwarezertifikate mit einer Schlüssellänge unter 3.000 Bit werden anschließend gesperrt.

WARUM MÜSSEN DIE BEA-SOFTWAREZERTIFIKATE GETAUSCHT WERDEN?

Aus Sicherheitsgründen haben digitale Zertifikate stets eine zeitlich begrenzte Gültigkeitsdauer. So ist sichergestellt, dass sie immer dem aktuellen Stand der Technik sowie den neuesten Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Die beA-Softwarezertifikate haben eine Gültigkeit von sieben Jahren. Mit Ablauf der Gültigkeit eines Zertifikats kann es für den Zugang zum beA-Postfach nicht mehr verwendet werden. Zusätzlich sollten auch die nicht unmittelbar ablaufenden Zertifikate zeitnah ausgetauscht werden, um auf eine zukunftssichere Schlüssellänge nach Stand der Technik zu wechseln.

GÜLTIGKEIT DES ZERTIFIKATS UNABHÄNGIG VON DER DAUER DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

Ihr Vertrag über ein beA-Softwarezertifikat verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern er nicht sechs Wochen vor Ablauf des Leistungszeitraums gekündigt wird. Der Gültigkeitsende eines Zertifikats oder sicherheitsrelevante Änderungen hinsichtlich der empfohlenen Schlüssellänge haben auf das Vertragsverhältnis keinen Einfluss. Für beA-Softwarezertifikate aus laufenden Vertragsverhältnissen stellt die Zertifizierungsstelle der BNotK daher digitale Gutscheine (Voucher) bereit, die für die Erzeugung neuer Zertifikate eingesetzt werden können.

In fünf Schritten zum neuen beA-Softwarezertifikat

  1. Bereitstellungsbenachrichtigung               Sie erhalten eine Benachrichtung in Ihr beA-Postfach, sobald Sie Ihre vorhandenen Softwarezertifikate tauschen können
  2. Anmeldung am Kundenportal
     
  3. Austausch oder Kündigung des beA-Softwarezertifikats
     
  4. Erstellen & Herunterladen des beA-Softwarezertifikats 
     
  5. Hinterlegung des neuen Softwarezertifikats im beA

Anleitungsvideo Tausch beA-Softwarezertifikate

Häufige Fragen

Wozu dient das beA-Softwarezertifikat?

Nach erfolgter Erstregistrierung des beA-Postfachs kann das beA-Softwarezertifikat für die sichere Anmeldung am beA genutzt werden. Es lässt sich auf einem externen Speichermedium (z.B.  USB-Stick) oder direkt auf dem Rechner installieren und eignet es sich daher sehr gut für den mobilen Einsatz, z.B.  um Nachrichten von unterwegs abzurufen, wenn das Mitführen eines Kartenlesers unpraktisch oder nicht möglich ist.

Weitere Informationen zum beA-Softwarezertifikat finden Sie auf unserer Produktseite unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/produkte/bea-produkte/bea-produkte-softwarezertifikat

Benötigt jeder Mitarbeitende ein eigenes Softwarezertifikat?

Die beA-Softwarezertifikate sind nicht personalisiert, d.h. sie können frei an Mitarbeitende vergeben werden. Über die Bedienoberfläche des beA können den Mitarbeitenden bestimmte Rechte zugewiesen werden (z.B. Leserecht, Senderecht etc.). 

Erhalten Mitarbeitende von mehreren Postfachbesitzern Rechte zugewiesen, können sie gemäß dieser Rechte auch auf mehrere Postfächer zugreifen. Hierfür benötigen Sie jedoch lediglich ein Softwarezertifikat, um sich in der beA-Anwendung anzumelden.

Grundsätzlich sollten Mitarbeitende ein eigenes Softwarezertifikat erhalten, damit jede Einsichtnahme oder Aktivität einer Person zugeordnet werden kann. Im Postfach- beziehungsweise Nachrichtenjournal ist dann genau nachvollziehbar, welcher Nutzer welche Schritte in Bezug auf das Postfach (z.B. Rechteverwaltung) oder auf die konkreten Nachrichten (z.B. lesen, verschieben oder löschen) vorgenommen hat. Wird ein Softwarezertifikat von mehreren Mitarbeitenden verwendet, ist diese Zuordnung nicht mehr möglich. Dabei können gegebenenfalls Probleme im Rahmen eines Wiedereinsetzungsverfahrens entstehen.

Wir empfehlen daher, jedem Mitarbeitenden ein eindeutig zugeordnetes beA-Softwarezertifikat zur Verfügung zu stellen.

Wie lange habe ich Zeit für den Tausch des beA-Softwarezertifikats?

Die alten beA-Softwarezertifikate mit einer Schlüssellänge unter 3.000 Bit werden ab dem 1. Juli 2024 gesperrt. Bitte nehmen Sie den Tausch rechtzeitig vor, damit vor dem 1. Juli 2024 ein neues beA-Softwarezertifikat zur Nutzung in Ihrem beA hinterlegt ist. 

Sollten Sie den Tausch nicht rechtzeitig vorgenommen haben, besteht für Sie auch nach dem 1. Juli 2024 die Möglichkeit ein neues beA-Softwarezertifikat zu erhalten. Für jedes gesperrte Zertifikat bekommen Sie einen digitalen Gutschein (Voucher), den Sie sodann im Kundenportal für ein neues Softwarezertifikat einlösen können.

Kann ich mich auch mit Benutzername und Kennwort am Kundenportal anmelden?

Eine Anmeldung mit Benutzernamen und Kennwort ist nicht möglich.

Bitte nutzen Sie für die Anmeldung an Ihrem Kundenportal Ihre beA-Karte (Kartennummer beginnend mit der Ziffer 7) sowie Ihre persönliche PIN. 

Eine Hilfe zur Anmeldung am Kundenportal finden Sie hier

Weshalb werden in meinem Kundenportal Softwarezertifikate angezeigt, die ich nicht verwende?

Falls Sie seit Bestellung der Softwarezertifikate die Kanzlei gewechselt und die von Ihnen bestellten Zertifikate weder gekündigt noch mitgenommen haben, ist es möglich, dass diese noch in Ihrer alten Kanzlei Verwendung finden. Diese Zertifikate werden Ihnen ebenfalls in Ihrem Kundenportal angezeigt. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer ehemaligen Kanzlei in Verbindung und unterrichten Sie diese von Ihrer Kündigungsabsicht, damit dort zeitnah neue Zertifikate bestellt werden können. Eine Vertragsübernahme ist nicht möglich.

Was kann ich tun, wenn das Erstellen eines Softwarezertifikats länger dauert?

Je nach Anzahl der gleichzeitig aktiven Softwarezertifikatebesteller kann der Erstellprozess einige Zeit in Anspruch nehmen. Während des Erstellprozesses müssen Sie nicht im Kundenportal angemeldet bleiben. Sie können auch zu einem späteren Zeitpunkt wiederkehren, um Ihr dann erstelltes Zertifikat herunterzuladen.

Wichtige Hinweise für einen erfolgreichen Download:
Bitte verwenden Sie für das spätere Herunterladen denselben Computer und denselben Browser.
Bitte löschen Sie den Browsercache zwischen Erstellung und Herunterladen des Zertifikats nicht.

Ich benötige mein beA-Softwarezertifikat nicht mehr, wie kann ich das Vertragsverhältnis kündigen?

Im Rahmen des Softwarezertifikatetauschs haben Sie die Möglichkeit, bestehende beA-Softwarezertifikate entweder zu tauschen oder aber den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden.

Bitte beachten Sie: Die Entscheidung für einen Austausch oder für eine Kündigung ist für alle Zertifikate einer Bestellung insgesamt zu treffen.

In unserer Onlinehilfe leiten wir Sie gern durch den Tausch- bzw. Kündigungsprozess.

Kontakt

Sie haben eine Frage oder ein Problem?

Weitergehende Informationen finden Sie auch in unserer Onlinehilfe. Insbesondere informieren wir Sie dort auch zeitnah über Störungen und  Wartungsarbeiten.

Bei Fragen zur Hinterlegung eines Softwarezertifikats im beA wenden Sie sich bitte direkt an den beA-Anwendersupport der Bundesrechtsanwaltskammer:

E-Mail: servicedesk(at)beasupport.de

Telefon (Mo. bis Fr. von 8.00 bis 20.00 Uhr): 030-21787017.

Bleiben dennoch Fragen offen, verwenden Sie bitte nachfolgendes Kontaktformular. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

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